Was tun im Trauerfall

 

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 02363 56 940 56

 

…wenn ein Mensch zu Hause verstirbt

Zunächst müssen sie einen Arzt verständigen. Dieser stellt eine Todesbescheinigung aus, welche Voraussetzung zur Überführung ist. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist können Sie auch den Notarzt unter der Notrufnummer 112 verständigen. Anschließend informieren Sie den Bestatter ihrer Wahl und Ihres Vertrauens. Wir kümmern uns anschließend um alles Weitere.

 

…wenn ein Mensch im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz verstirbt

Die formalen Schritte um eine Todesbescheinigung zu erhalten erledigt die Einrichtung. Sie entscheiden sich und informieren ein Bestatter ihrer Wahl und Ihres Vertrauens. Wir kümmern uns anschließend um alles Weitere.

 

…wenn die Polizei informiert wurde

Bei Todesfällen mit ungeklärter Todesursache wird vom Arzt die Polizei informiert. Der Verstorbene wird anschließend vom Vertragsbestatter der Polizei überführt. Nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen gibt die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass sie eine freie Bestatterwahl haben und nicht den Bestatter nehmen müssen, welcher von der Polizei zur Abholung des Verstorbenen beauftragt wurde. Daher können sie trotzdem den Bestatter ihrer Wahl und Ihres Vertrauens informieren. Während der polizeilichen Ermittlungen können wir mit Ihnen bereits Einzelheiten zum Trauerfall klären.

 

…wenn Sie selbst verhindert sind

Wenn sie sich im Ausland befinden oder nicht persönlich bei uns vorbeikommen können und keinen Bevollmächtigten vor Ort haben, welcher sich um alles kümmert, dann können Sie uns auch telefonisch oder per Mail beauftragen. Wir senden Ihnen anschließend alle erforderlichen Unterlagen per Mail zu. Diese schicken Sie anschließend unterschrieben an uns zurück.

 

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Personalausweis des Verstorbenen oder aktuelle Meldebescheinigung
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Eheurkunde
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Familienstammbuch, Heirats- oder Lebenspartnerschaftskunde
  • Rentenbescheid oder Rentennummer
  • Krankenversichertenkarte
  • ggf. Versicherungspolicen wie Lebens- und Sterbeversicherung
  • ggf. Bestattungsvorsorgevertrag